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   VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15   

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VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15 (https://dejure.org/2016,3638)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03.03.2016 - 73-IV-15 (https://dejure.org/2016,3638)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03. März 2016 - 73-IV-15 (https://dejure.org/2016,3638)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
    bb) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs umfasst damit grundsätzlich auch, einem Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen zu entsprechen (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG etwa BVerfG, Beschluss vom 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - juris; Beschluss vom 6. März 2013, NJW 2013, 3433; Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - juris).

    Beachtet ein Gericht diese verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht, so liegt darin jedenfalls dann ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es einen Antrag auf Erläuterung des Sachverständigengutachtens völlig übergeht oder ihm allein deshalb nicht nachkommt, weil das Gutachten ihm überzeugend und nicht weiter erörterungsbedürftig erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24. August 2015, a.a.O.; Beschluss vom 6. März 2013, a.a.O.; Beschluss vom 17. Januar 2012, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.08.2015 - 2 BvR 2915/14

    Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn ein

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
    bb) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs umfasst damit grundsätzlich auch, einem Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen zu entsprechen (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG etwa BVerfG, Beschluss vom 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - juris; Beschluss vom 6. März 2013, NJW 2013, 3433; Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - juris).

    Beachtet ein Gericht diese verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht, so liegt darin jedenfalls dann ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es einen Antrag auf Erläuterung des Sachverständigengutachtens völlig übergeht oder ihm allein deshalb nicht nachkommt, weil das Gutachten ihm überzeugend und nicht weiter erörterungsbedürftig erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24. August 2015, a.a.O.; Beschluss vom 6. März 2013, a.a.O.; Beschluss vom 17. Januar 2012, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.03.2013 - 2 BvR 2918/12

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
    bb) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs umfasst damit grundsätzlich auch, einem Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen zu entsprechen (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG etwa BVerfG, Beschluss vom 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - juris; Beschluss vom 6. März 2013, NJW 2013, 3433; Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - juris).

    Beachtet ein Gericht diese verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht, so liegt darin jedenfalls dann ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es einen Antrag auf Erläuterung des Sachverständigengutachtens völlig übergeht oder ihm allein deshalb nicht nachkommt, weil das Gutachten ihm überzeugend und nicht weiter erörterungsbedürftig erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24. August 2015, a.a.O.; Beschluss vom 6. März 2013, a.a.O.; Beschluss vom 17. Januar 2012, a.a.O.).

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
    1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Zurückweisung der Gehörsrüge durch Beschluss des Oberlandesgerichtes vom 26. Mai 2015 sowie die Dauer des selbständigen Beweisverfahrens richtet a) Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • BGH, 05.12.2013 - III ZR 73/13

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines selbständigen Beweisverfahrens und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
    Diese Rechtsschutzmöglichkeit ist auch im selbständigen Beweisverfahren eröffnet (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013, NJW 2014, 789 ff.) und muss gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG ergriffen worden sein, bevor die Rüge einer Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SächsVerf im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zulässig erhoben werden kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Vf. 42-IV-12 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
    Dabei gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m. w. N.), wobei die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen erst dann überschritten wird, wenn die Ablehnung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 89-IV-14).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 50/96

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
    NJW-RR 1987, 339; Urteil vom 17. Dezember 1996, NJW 1997, 802; Urteil vom 7. Dezember 2010, MDR 2011, 317).
  • BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11

    Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
    Diese Rechtsschutzmöglichkeit ist auch im selbständigen Beweisverfahren eröffnet (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013, NJW 2014, 789 ff.) und muss gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG ergriffen worden sein, bevor die Rüge einer Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SächsVerf im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zulässig erhoben werden kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Vf. 42-IV-12 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 15/85

    Haftungsausfüllende Kausalität - Haftungsbegründende Kausalität - Beweiswürdigung

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 80-IV-06

    Anforderung an die Darlegungspflicht i.R.e. Verfassungsbeschwerde zu etwaigen

  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 89-IV-14

    Grundhonorar und Nebenkosten des Sachverständigen können getrennt geprüft werden

  • VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 42-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 21-IV-17
    Der Beschwerdeführer führt vor dem Landgericht Zwickau ein selbstständiges Beweisverfahren, zu dessen Hintergrund und Verfahrensablauf auf den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes im Verfahren Vf. 73-IV-15 vom 3. März 2016 Bezug genommen wird.
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